Von einem Mangel spricht man,
wenn eine Ware die üblicheweise vorauszusetzende Eigenschaft nicht hat
oder nicht dem entspricht, was im Kaufvertrag angegeben ist.
Vorgehensweise;
- Bestellung mit der Lieferung bzw. Lieferschein vergleichen
- Abhängig von der Art des Mangels ergeben sich unterschiedliche Rechtsfolgen:
Verbesserung (Nachlieferung oder Reparatur), Austausch, Preisminderung oder Vertragsauflösung